Aktuelles

 


  • Alle selbständigen Mitglieder werden gebeten, zur Beitragsfestsetzung für das Jahr 2026 ihren Einkommensteuerbescheid 2024 einzureichen.
  • Angestellte Mitglieder sind ab 01.01.2024 nicht mehr verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen vorzulegen, es sei denn, die Verwaltung fordert diese im Einzelfall an. Daher bitten wir Sie, uns keine Lohnsteuerbescheinigungen 2025 und für die Folgejahre mehr einzusenden.

 

Das aktuelle Infoheft - Nr. 36 - mit dem Jahresabschluss 2024 sowie Informationen zum Geschäftsverlauf finden Sie hier zum Download.

 


 

Bitte beachten Sie ab dem 01.05.2022 unsere neue Anschrift

 

Sie erreichen uns ab 01.05.2022 unter folgender Anschrift:

 

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg

Kronprinzstr. 11

70173 Stuttgart