Aktuelles


  • Alle selbständigen Mitglieder werden gebeten, zur Beitragsfestsetzung für das Jahr 2023 ihren Einkommensteuerbescheid 2021 einzureichen.
  • Alle angestellten Mitglieder werden gebeten, zur abschließenden Beitragsfestsetzung für das Jahr 2022 unverzüglich ab 01.01.2023 ihre Lohnsteuerbescheinigung 2022 einzureichen. Nicht ausreichend ist die Vorlage der Gehaltsabrechnung des Monates Dezember 2022.

 

Energiepreispauschale unterliegt der Beitragspflicht zum Versorgungswerk

 

Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro soll Beschäftigten in den überwiegenden Fällen im September 2022 vom Arbeitgeber ausgezahlt werden.

 

Zu den Begünstigten gehören beispielsweise auch:

  • Beschäftigte in der passiven Phase der Altersteilzeit,
  • Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen,
  • Beschäftigte mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen (z. B. Beschäftigte in Elternzeit mit Elterngeldbezug).

Als steuerpflichtige Einnahme unterliegt die EPP der Beitragspflicht zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg und ist insbesondere im Zusammenhang mit einer Beitragsfreistellung nach § 11a VwS wegen des Geldzuflusses zu beachten.

 

Bitte wenden Sie sich zu weitergehenden Fragen an Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Steuerberater.

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite einen umfangreichen  FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale veröffentlicht.

 


 

Bitte beachten Sie ab dem 01.05.2022 unsere neue Anschrift

 

Sie erreichen uns ab 01.05.2022 unter folgender Anschrift:

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg

Kronprinzstr. 11

70173 Stuttgart

 

 

Das aktuelle Infoheft - Nr. 33 - mit dem Jahresabschluss 2021 sowie Informationen zum Geschäftsverlauf finden Sie hier zum Download.