Aktuelles

 


 

Das aktuelle Infoheft - Nr. 34 - mit dem Jahresabschluss 2022 sowie Informationen zum Geschäftsverlauf finden Sie hier zum Download.

 


  • Alle selbständigen Mitglieder werden gebeten, zur Beitragsfestsetzung für das Jahr 2023 ihren Einkommensteuerbescheid 2021 einzureichen.
  • Alle angestellten Mitglieder werden gebeten, zur abschließenden Beitragsfestsetzung für das Jahr 2022 unverzüglich ab 01.01.2023 ihre Lohnsteuerbescheinigung 2022 einzureichen. Nicht ausreichend ist die Vorlage der Gehaltsabrechnung des Monates Dezember 2022.

 

Bitte beachten Sie ab dem 01.05.2022 unsere neue Anschrift

 

Sie erreichen uns ab 01.05.2022 unter folgender Anschrift:

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg

Kronprinzstr. 11

70173 Stuttgart