Aktuelles
- Alle selbständigen Mitglieder werden gebeten, zur Beitragsfestsetzung für das Jahr 2024 ihren Einkommensteuerbescheid 2022 einzureichen.
- Angestellte Mitglieder sind ab 01.01.2024 nicht mehr verpflichtet, Lohnsteuerbescheinigungen vorzulegen, es sei denn die Verwaltung fordert diese im Einzelfall an. Daher bitten wir Sie, uns keine Lohnsteuerbescheinigungen 2023 und für die Folgejahre mehr einzusenden.
Das aktuelle Infoheft - Nr. 34 - mit dem Jahresabschluss 2022 sowie Informationen zum Geschäftsverlauf finden Sie hier zum Download.
Bitte beachten Sie ab dem 01.05.2022 unsere neue Anschrift
Sie erreichen uns ab 01.05.2022 unter folgender Anschrift:
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
Kronprinzstr. 11
70173 Stuttgart