Beiträge zum Versorgungswerk

Allgemeine Informationen zur Beitragshöhe im Jahr 2023

 

Nachfolgend erhalten Sie Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2023 (vgl. § 11 Abs. 1 VwS):

  • Der Beitragssatz liegt bei 18,6 %.
  • Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.357,80 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.300,00 €.
  • Der Mindestbeitrag beträgt 104,45 €.
  • Der besondere Beitrag nach § 13 Abs. 1 VwS (3/10) beträgt 407,34 €.