Beiträge zum Versorgungswerk
Allgemeine Informationen zur Beitragshöhe im Jahr 2025
Nachfolgend erhalten Sie Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2025 (vgl. § 11 Abs. 1 VwS):
- Der Beitragssatz liegt bei 18,6 %.
- Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.497,30 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 8.050,00 €.
- Der Mindestbeitrag beträgt 115,18 €.
- Der besondere Beitrag nach § 13 Abs. 1 VwS (3/10) beträgt 449,19 €.