Beiträge zum Versorgungswerk

Allgemeine Informationen zur Beitragshöhe im Jahr 2025

 

Nachfolgend erhalten Sie Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2025 (vgl. § 11 Abs. 1 VwS):

  • Der Beitragssatz liegt bei 18,6 %.
  • Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.497,30 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 8.050,00 €.
  • Der Mindestbeitrag beträgt 115,18 €.
  • Der besondere Beitrag nach § 13 Abs. 1 VwS (3/10) beträgt 449,19 €.