Leistungen des Versorgungswerks
Rentenabschläge
Hier finden Sie die "Tabelle mit der Höhe der Rentenabschläge bei der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente" (Satzung in der ab 01.01.2009 gültigen Fassung, nach Einführung der Rente mit 67 - § 20 Abs. 2 VwS):