SEPA-Lastschriftverfahren

(Single Euro Payments Area, Einheitlicher Euro-Zahlungsraum)

Stand: September 2025

 

Anfang Oktober 2025 wird die "Verification of Payee" (VoP) eingeführt, bei der Banken die Übereinstimmung von Empfängername und IBAN prüfen, um Fehler zu reduzieren und Betrug zu verhindern. Stellen Sie daher sicher, dass alle Ihre gespeicherten Bankverbindungen und Empfängerdaten korrekt sind und exakt mit dem hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmen.

 

Kontoinhaber:

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg

 

Gläubiger-Identifikationsnummer des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg: DE46ZZZ00000128927 (18-Stellig)

 

SEPA-Mandats-Formular:

Dieses ist verfügbar unter „ServicePlattform/Downloads“. Das PDF bitte digital ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns zusenden (postalisch, über unser Kontaktformular unter https://vw-ra.de/kontakt.html oder alternativ per E-Mail an info@vw-ra.de). Dabei sind Ihre Kontoverbindungsdaten in Form der „IBAN“ und „BIC“ anzugeben. Diese finden Sie in der Regel auf Ihren Kontoauszügen und Ihrer Bankkarte.

 

Angaben auf Ihrem Kontoauszug:

Wir geben im Rahmen der Kontobelastung den Namen unseres Versorgungswerks an. Zusätzlich unsere gleichbleibende Gläubiger-Identifikationsnummer (siehe oben) und eine sogenannte individuelle "Mandatsreferenz". Durch diese Mandatsreferenz ist die eindeutige Zuordnung des abgebuchten Betrags zum erteilten Mandat möglich. Die Bildung der Mandatsreferenz erfolgt durch die Kombination von individueller Mitgliedsnummer (fünfstellig und unter Hinzufügung der Ziffern „01“) mit einer fortlaufenden Mandatsnummer (z.B. „001“). Diese beiden Zahlen werden durch einen Schrägstrich verbunden (Beispiel für eine Mandatsreferenz: 9999901/001).

 

Besonderheiten bei der Erteilung eines SEPA-Mandats durch den Arbeitgeber:

Es muss für jeden bei uns versicherten Arbeitnehmer ein gesondertes SEPA-Mandat erteilt werden. Nur so können wir zugunsten des Arbeitgebers für jedes betroffene Mitglied eine Mandatsreferenz wie eben beschrieben erstellen, der jeweils die Betriebsnummer des Arbeitgebers vorangestellt wird. So können Arbeitgeber erkennen, für welchen Arbeitnehmer welche Abbuchung erfolgt ist. Sollte ein neuer Arbeitnehmer eintreten, so ist für diesen eine gesonderte SEPA-Basislastschrift zu erteilen. Die Ausstellung von „pauschalen“ SEPA-Basislastschriften für einen wechselnden Arbeitnehmerbestand ist nicht möglich.