SEPA-Lastschriftverfahren
(Single Euro Payments Area, Einheitlicher Euro-Zahlungsraum)
Stand: April 2022
Gläubiger-Identifikationsnummer des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg: DE46ZZZ00000128927 (18-Stellig)
SEPA-Mandats-Formular:
Dieses ist verfügbar unter „ServicePlattform/Downloads“. Das PDF bitte digital ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns zusenden (postalisch, über unser Kontaktformular unter https://vw-ra.de/kontakt.html oder alternativ per E-Mail an info@vw-ra.de). Dabei sind Ihre Kontoverbindungsdaten in Form der „IBAN“ und „BIC“ anzugeben. Diese finden Sie in der Regel auf Ihren Kontoauszügen und Ihrer Bankkarte.
Angaben auf Ihrem Kontoauszug:
Wir geben im Rahmen der Kontobelastung den Namen unseres Versorgungswerks an. Zusätzlich unsere gleichbleibende Gläubiger-Identifikationsnummer (siehe oben) und eine sogenannte individuelle "Mandatsreferenz". Durch diese Mandatsreferenz ist die eindeutige Zuordnung des abgebuchten Betrags zum erteilten Mandat möglich. Die Bildung der Mandatsreferenz erfolgt durch die Kombination von individueller Mitgliedsnummer (fünfstellig und unter Hinzufügung der Ziffern „01“) mit einer fortlaufenden Mandatsnummer (z.B. „001“). Diese beiden Zahlen werden durch einen Schrägstrich verbunden (Beispiel für eine Mandatsreferenz: 9999901/001).
Besonderheiten bei der Erteilung eines SEPA-Mandats durch den Arbeitgeber:
Es muss für jeden bei uns versicherten Arbeitnehmer ein gesondertes SEPA-Mandat erteilt werden. Nur so können wir zugunsten des Arbeitgebers für jedes betroffene Mitglied eine Mandatsreferenz wie eben beschrieben erstellen, der jeweils die Betriebsnummer des Arbeitgebers vorangestellt wird. So können Arbeitgeber erkennen, für welchen Arbeitnehmer welche Abbuchung erfolgt ist. Sollte ein neuer Arbeitnehmer eintreten, so ist für diesen eine gesonderte SEPA-Basislastschrift zu erteilen. Die Ausstellung von „pauschalen“ SEPA-Basislastschriften für einen wechselnden Arbeitnehmerbestand ist nicht möglich.